Datenschutzerklärung

Bewerbungen bei den Stadtwerken Schwäbisch-Hall können Sie durch die Nutzung unseres Online-Portals durchführen. Dabei erheben wir Daten, die mit Ihrer Bewerbung in Zusammenhang stehen. Dies können allgemeine Daten zu Ihrer Person (wie Namen, Anschrift und Kontaktdaten), Angaben zu Ihrer beruflichen Qualifikation und Schulausbildung oder Angaben zur beruflichen Weiterbildung sein oder andere Angaben, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermitteln.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Sie für den Zweck Ihrer Bewerbung für ein Beschäftigungsverhältnis, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1, Abs. 8 S. 2 BDSG. Ihre Aufnahme in unseren Bewerberpool erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a. Weiterhin können wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1, lit. f DSGVO, das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Soweit es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns kommt, können wir gemäß Art. 88 DSGVO iV.m. § 26 Abs. 1 BDSG die bereits von Ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten, wenn dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange wie dies über die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist oder Sie sich in unserem Bewerberpool (max. 2 Jahre) befinden. Gesetzt den Fall, dass Sie eingewilligt haben in den Bewerberpool aufgenommen zu werden, können Sie diese Einwilligung jederzeit in Ihrem Profil oder in Textform (z.B. per E-Mail) widerrufen. Für den Fall, dass Sie Ihr Profil löschen oder Ihre Bewerbung zurückziehen, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten ebenfalls sechs Monate nach Stellenbesetzung oder Absageentscheidung.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden sie hier https://www.stadtwerke-hall.de/datenschutz/